Wenn Sie unverschuldet einen Unfall an Ihrem Kfz haben, helfen wir Ihnen sehr gerne. Grundsätzlich steht Ihnen im Haftpflichtschadenfall, ab einer Schadenhöhe von 750 €, die freie Gutachterwahl zu. Wir fertigen auf Ihren Wunsch ein Haftpflichtgutachten inkl. Bildmaterial an, ermitteln den Wiederbeschaffungswert, eine eventuelle Wertminderung und wenn nötig auch den Restwert Ihres Fahrzeuges.
Dieses Haftpflichtgutachten dient Ihnen als Regulierungsgrundlage um Ihre Ansprüche bei der Versicherung geltend zu machen. Grundsätzlich empfehlen wir Ihnen die Abwicklung über einen Fachanwalt für Verkehrsrecht, der Ihnen zur Seite steht und alle anfallenden Abwicklungsmodalitäten für Sie übernimmt. Dafür entstehen für Sie keinerlei Kosten, denn diese werden von der gegnerischen versicherung getragen.
Rufen Sie uns an und wir beraten Sie gerne.