Häufig gestellte Fragen

Sie haben noch Fragen rund um einen Kfz.- Schaden?
Sie wissen nicht was sind Ihre Rechte sind ?

Hier helfen wir Ihnen mit den häufigst gestellten Fragen weiter. Sollten Ihre Fragen noch nicht beantwortet sein, dann kontaktieren Sie uns.

Wann darf ich einen Gutachter einschalten

Im Haftpflichtschaden dürfen Sie als geschädigte Person, ab einem Reparaturwert von 750 €, einen Sachverständigen nach Ihrer Wahl beauftragen. Darunter werden diese Schäden als Bagatelschäden bezeichnet und die Kosten von der regulierenden Versicherung unter Umständen nicht übernommen.


Wer bezahlt den Gutachter

Die Sachverständigenkosten werden im Haftpflichtschadensfall, aufgrund der aktuellen Rechtssprechnung, durch die gegnerische Versicherung bezahlt. Im Kaskoschadenfall benötigen Sie eine Freigabe Ihre Versicherung , damit die anfallenden Kosten übernommen werden.


Warum benötige ich einen Rechtsanwalt?

Im Haftpflichtschadenfall empfehlen wir Ihnen immer einen Fachanwalt für Verkehrsrecht einzuschalten. Da Sie als Laihe die aktuellen Rechtssprechnungen in der Regel nicht kennen, wird Ihnen der Fachanwalt nach Ihrer Wahl zur Seite stehen und für Sie die komplette Abwicklung abnehmen.


Warum benötige ich überhaupt einen Kfz-Sachverständigen?

Wir als freie Kfz-Sachverständiger beurteilen Ihren Unfallschaden an Ihrem Fahrzeug neutral, unabhängig und vollständig. Das erstellte Gutachten dient der Beweissicherung zur Schadenregulierung und ggf. der juristischen Geltendmachung. In einem Gutachten werden unterschiedliche Werte ermittelt.

  • Reparaturkosten und Beachtung der Herstellervorgaben
  • Wiederbeschaffungswert, Fahrzeugwert vor dem Schadenseintritt
  • Restwert
  • Wertminderung
  • Nutzungsausfallentschädigung
  • sonstige anfallende Kosten wie …
    – An-/ Abmeldekosten
    – Umbaukosten
    – Entsorgungskosten
    – ect…

Wichtiger Hinweis:

Die Mehrzahl der Kfz-Hersteller empfehlen Ihren Kunden bereits seit einigen Jahren, einen unabhängigen und Ifs zertifizierten Sachverständigen zu beauftragen, sowie das Schadenmanagement mit der kompletten Abwicklung einem Fachanwalt für Verkehrsrecht zu übergeben.