Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1. Geltung der Bedingungen
Die Erstellung des Gutachtens vom Auftragnehmer (AN) für den Auftraggeber (AG) erfolgt ausschließlich
aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.
§ 2. Auftragserteilung
Der Auftrag zur Gutachtenerstellung ist in der Regel schriftlich zu erteilen, aber auch mündlich, telefonisch oder
über andere Telekommunikationstechniken aufgegebene und so entgegengenommene Aufträge gelten als
verbindlich.
Der AG hat dem AN alle zur ordnungsgemäßen Erstellung des Gutachtens erforderlichen Unterlagen und
Auskünfte unentgeltlich und ohne besondere Aufforderung zur Verfügung zu stellen.
Der AG hat insbesondere das Schadenausmaß und den Schadenumfang möglichst umfassend und
wahrheitsgemäß zu erläutern, um eine ordnungsgemäße Schadenaufnahme zu ermöglichen.
Alt- und Vorschäden sind vom AG zu benennen bzw. aufzuzeigen. Nachteile aus unrichtigen Angaben oder durch
Verschweigen von Tatsachen durch den AG oder wegen verspätet oder nicht eingegangener Dokumente gehen
nicht zu Lasten des AN.
§ 3. Vollmacht
Der AG legitimiert den AN zur Vornahme aller ihm erforderlich und zweckdienlich erscheinenden Feststellungen,
Untersuchungen und Leistungen bei und gegenüber Behörden, Unternehmen und Dritten.
§ 4. Zahlungsbedingungen
Soweit keine andere Vereinbarung getroffen ist, ist das Sachverständigenhonorar bei Abholung des Gutachtens
in den Büroräumen des AN unmittelbar fällig. Bei einem Versand des Gutachtens ist die Zahlung sofort ohne
Abzug durch Überweisung auf das Konto des AN zu tätigen.
Bei allen Zahlungen ist die Gutachtennummer anzugeben.
Im Fall einer Sicherungsabtretung der Gutachtenkosten erwarten wir den Zahlungseingang von der zuständigen
Haftpflichtversicherung innerhalb von 6 Wochen. Nach Ablauf dieser Frist treten wir von der Sicherungsabtretung
zurück und fordern den Auftraggeber zur Zahlung des Gutachtens auf. Hierbei ist unerheblich, ob eine
Schadenübernahme durch den zuständigen Haftpflichtversicherer erfolgt.
Die Einräumung von Zahlungszielen und die Vereinbarung von Ratenzahlungen können ausschließlich aufgrund
eines schriftlichen Antrages des AG erfolgen. Bei einem Zahlungsverzug kann nach erfolgloser Mahnung ohne
weitere Ankündigung das „gerichtliche Mahnverfahren“ eingeleitet bzw. Klage erhoben werden.
Wir weisen darauf hin, dass die gegnerische Haftpflichtversicherung für den Fall, dass der Auftraggeber
vorsteuerabzugsberechtigt ist, nur den Nettorechnungsbetrag erstattet.
Der Auftraggeber ist in diesem Fall verpflichtet, die Umsatzsteuer auf den Rechnungsbetrag an uns zu bezahlen.
§ 5. Sachverständigenhonorar
Das Sachverständigenhonorar berechnet sich bei Schadengutachten auf Grundlage der Schadenhöhe und setzt
sich aus einem Grundhonorar und Nebenkosten zusammen.
Die Honorartabelle des AN kann in den Geschäftsräumen des AN eingesehen werden und auch persönlich
angefordert werden.
Als Schadenhöhe sind im Reparaturfall die ausgewiesenen Reparaturkosten netto zzgl. einer Wertminderung
maßgebend. Bei einem Totalschaden ist der Wiederbeschaffungswert brutto des Fahrzeugs unmittelbar vor dem
Schadenereignis die Berechnungsgrundlage.
Bei zu vereinbarender Abrechnung auf Stundenbasis wird z. Zt. ein Verrechnungssatz für
Sachverständige in Höhe von 100,00 € pro Stunde plus Nebenkosten in Rechnung gestellt.
Sämtliche aufgeführte €-Beträge verstehen sich immer zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
§ 5.1 Rechnungsprüfungsberichte / Nachbesichtigung
Rechnungsprüfungsberichte und Nachbesichtigungen gelten grundsätzlich als neue Aufträge und werden laut
Zeitaufwand, unter Berücksichtigung des Verrechnungssatzes für Sachverständige, abgerechnet