Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1. Geltung der Bedingungen
Die Erstellung des Gutachtens vom Auftragnehmer (AN) für den Auftraggeber (AG) erfolgt ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.

§ 2. Auftragserteilung
Der Auftrag zur Gutachtenerstellung ist in der Regel schriftlich zu erteilen, aber auch mündlich, telefonisch oder über andere Telekommunikationstechniken aufgegebene und so entgegengenommene Aufträge gelten als verbindlich.
Der AG hat dem AN alle zur ordnungsgemäßen Erstellung des Gutachtens erforderlichen Unterlagen und Auskünfte unentgeltlich und ohne besondere Aufforderung zur Verfügung zu stellen.
Der AG hat insbesondere das Schadenausmaß und den Schadenumfang möglichst umfassend und wahrheitsgemäß zu erläutern, um eine ordnungsgemäße Schadenaufnahme zu ermöglichen.
Alt- und Vorschäden sind vom AG zu benennen bzw. aufzuzeigen. Nachteile aus unrichtigen Angaben oder durch Verschweigen von Tatsachen durch den AG oder wegen verspätet oder nicht eingegangener Dokumente gehen nicht zu Lasten des AN.

§ 3. Vollmacht
Der AG legitimiert den AN zur Vornahme aller ihm erforderlich und zweckdienlich erscheinenden Feststellungen, Untersuchungen und Leistungen bei und gegenüber Behörden, Unternehmen und Dritten.

§ 4. Zahlungsbedingungen
Soweit keine andere Vereinbarung getroffen ist, ist das Sachverständigenhonorar bei Abholung des Gutachtens in den Büroräumen des AN unmittelbar fällig. Bei einem Versand des Gutachtens ist die Zahlung sofort ohne Abzug durch Überweisung auf das Konto des AN zu tätigen.
Bei allen Zahlungen ist die Gutachtennummer anzugeben.
Im Fall einer Sicherungsabtretung der Gutachtenkosten erwarten wir den Zahlungseingang von der zuständigen Haftpflichtversicherung innerhalb von 6 Wochen. Nach Ablauf dieser Frist treten wir von der Sicherungsabtretung zurück und fordern den Auftraggeber zur Zahlung des Gutachtens auf. Hierbei ist unerheblich, ob eine Schadenübernahme durch den zuständigen Haftpflichtversicherer erfolgt.
Die Einräumung von Zahlungszielen und die Vereinbarung von Ratenzahlungen können ausschließlich aufgrund eines schriftlichen Antrages des AG erfolgen. Bei einem Zahlungsverzug kann nach erfolgloser Mahnung ohne weitere Ankündigung das „gerichtliche Mahnverfahren“ eingeleitet bzw. Klage erhoben werden.
Wir weisen darauf hin, dass die gegnerische Haftpflichtversicherung für den Fall, dass der Auftraggeber vorsteuerabzugsberechtigt ist, nur den Nettorechnungsbetrag erstattet.
Der Auftraggeber ist in diesem Fall verpflichtet, die Umsatzsteuer auf den Rechnungsbetrag an uns zu bezahlen.

§ 5. Sachverständigenhonorar
Das Sachverständigenhonorar berechnet sich bei Schadengutachten auf Grundlage der Schadenhöhe und setzt sich aus einem Grundhonorar und Nebenkosten zusammen.
Die Honorartabelle des AN kann in den Geschäftsräumen des AN eingesehen werden und auch persönlich angefordert werden.
Als Schadenhöhe sind im Reparaturfall die ausgewiesenen Reparaturkosten netto zzgl. einer Wertminderung maßgebend. Bei einem Totalschaden ist der Wiederbeschaffungswert brutto des Fahrzeugs unmittelbar vor dem Schadenereignis die Berechnungsgrundlage.
Bei zu vereinbarender Abrechnung auf Stundenbasis wird z. Zt. ein Verrechnungssatz für
Sachverständige in Höhe von 120,00 € pro Stunde plus Nebenkosten in Rechnung gestellt.
Sämtliche aufgeführte €-Beträge verstehen sich immer zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

§ 5.1 Rechnungsprüfungsberichte / Nachbesichtigung
Rechnungsprüfungsberichte und Nachbesichtigungen gelten grundsätzlich als neue Aufträge und werden laut Zeitaufwand, unter Berücksichtigung des Verrechnungssatzes für Sachverständige, abgerechnet

§ 6. Differenzvergütungsklausel
Erfolgt nach der Tätigkeit als Privatsachverständiger eine weitere, gerichtliche zu Beweissicherungszwecken – entweder als Zeuge, sachverständiger Zeuge oder auch gerichtlicher Sachverständiger – so wird die Differenz fällig zwischen der gerichtlichen Entschädigung und dem Honorar.

§ 7. Stornierung
Auftragsstornierungen sind schriftlich, per Telefax oder E-Mail mitzuteilen.
Stornierungskosten werden pauschal mit € 100,00 zzgl. Umsatzsteuer berechnet und sind unmittelbar fällig.
Nach Beginn der Auftragsdurchführung wird der vollständige Rechnungsbetrag fällig.

§ 8. Gutachtenversand
Der Versand des Gutachtens an den AG oder auf Wunsch des AG an Dritte erfolgt auf Risiko des AG.

§ 9. Haftung
Der AN ist verpflichtet, den erteilten Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen.
Bezüglich der Haftung des AN gelten die gesetzlichen Regelungen.

§ 10. Anwendbares Recht
Für diese Geschäftsbedingungen und die Rechtsbeziehungen zwischen AG und AN gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§ 11. Gerichtstand
Als Gerichtsstand und Erfüllungsort wird, soweit zulässig, Kempten (Allgäu) vereinbart.

§ 12. Datenschutzerklärung:
Selbstverständlich behandeln wir alle im Zuge einer Anfrage übermittelten persönlichen Daten vertraulich und verwehren uns ausdrücklich die Weitergabe an Dritte.
Dies gilt insbesondere für Ihre E-Mail-Adresse. Natterer+Albert wird die personenbezogenen Daten nur zur Erfüllung von mit Ihnen geschlossenen
Aufträge verarbeiten und nutzen oder so weit die Verarbeitung und Nutzung durch Ihre Einwilligung gedeckt ist.
Wir behalten uns eine gesicherte Speicherung der Kontaktdaten vor. Dies geschieht ausschließlich im Rahmen einer arbeitstechnischen Adressverwaltung.
Fragen zum Datenschutz in Bezug auf www.gutachten-sv.de können Sie jederzeit stellen an die Datenschutzbeauftragten:

Natterer + Albert GbR • Günter Albert und Julian Volk
Mail: info@gutachten-sv.de Telefon: 08374 / 589 46 30

§ 13. Schlussbestimmung / Salvatorische Klausel
Sollten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder einzelne Bestandteile derselben unwirksam sein oder Regelungslücken enthalten, so wird die Gültigkeit und Anwendbarkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.

Stand: 08/2023