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Wann darf ich einen Gutachter einschalten

Im Haftpflichtschaden dürfen Sie als geschädigte Person, ab einem Reparaturwert von 750 €, einen Sachverständigen nach Ihrer Wahl beauftragen. Darunter werden diese Schäden als Bagatelschäden bezeichnet und die Kosten von der regulierenden Versicherung unter Umständen nicht übernommen.